1. Alle mit diesen Gesetzen in Verbindung stehenden Strafen werden im Mittel mit den im veröffentlichten Straftaten- und Bußgeldkatalog belegten Strafen mit Geld- und/oder Haftstrafen bestraft.
2. Die Judikative/Exekutive hat das Recht von den mittleren Strafen vergünstigung nach unten oder verschärfend nach oben abzuweichen (25% - 200% der Strafe) - dies kommt auf die jeweilige Schwere des Vergehens, Reue, Kooperationsbereitschaft, Hilfe zur Aufklärung weiterer Straftaten etc. an.
3. Das LSPD hat in Abwesenheit von Staatsanwalt und Richter die Befugnis, diese Funktionen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung temporär zu übernehmen.
4. Jeder Bürger hat das Recht und die Pflicht, sich über die einzelnen Gesetze und Vorschriften laufend zu informieren.
5. Hat ein Bürger keine Kenntnis von diesen Gesetzen und Vorschriften, so entbindet ihn das nicht von der Strafverfolgung.
6. Die maximale Haftstrafe beträgt 120 Hafteinheiten und kann auch in Addition nicht darüber hinausgehen.
